Rechtsprechung
OVG Sachsen, 02.06.1998 - 1 S 275/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsBO § 77a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigung einer Werbeanlage; Substanzverlust; Unverhältnismäßiger Aufwand; Formelle und materielle Rechtswidrigkeit
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 13.04.2023 - 1 B 296/22
Beseitigungsanordnung; sofortige Vollziehung; besonderes Vollzugsinteresse
Das kommt bei einer Beseitigungsanordnung, die zur endgültigen Vernichtung einer baulichen Anlage führt (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Juni 1998 - 1 S 275/98 -, SächsVBl.1998, 237
, 238 [Leitsätze auch in juris]), insbesondere dann in Betracht, wenn die Anlage weder genehmigt noch genehmigungsfähig ist und von ihr besondere Gefahren ausgehen, die anders als durch eine sofortige Vollziehung nicht beseitigt werden können (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Juni 1998 - 1 S 275/98 -, SächsVBl.Soweit es darauf abgestellt hat, dass die Umsetzung der Beseitigungsanordnung nicht mit wesentlichem Substanzverlust verbunden und dem Antragsteller als Bauherrn zumutbar sei (Beschlussabdruck S. 6), begründet auch dies noch keine Dringlichkeit einer Vollziehung der Beseitigungsanordnung in einer Weise, die es rechtfertigt, die Hauptsacheentscheidung zum Nachteil des Bauherrn vorwegzunehmen (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Juni 1998 a. a.O.), zumal eine Beseitigung insbesondere des Schuppens nach den Umständen des Falls einen grö- ßeren Aufwand erfordern dürfte.
- VGH Hessen, 06.06.2002 - 3 TG 1056/02
Formelle Illegalität-sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung
Eine in etwa vergleichbare Rechtsprechung auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts hat sich auch in anderen Bundesländern entwickelt (…vgl. Schmaltz in Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, Niedersächsische Bauordnung, Kommentar, 6. Aufl. 1996, § 75 Rdnr. 69; Sächs. OVG, B. v. 02.06.1998 - 1 S 275/98 - BRS 60 Nr. 134; Thüringer OVG, B. v. 20.12.1994 - 1 EO 112/94 - BRS 57 Nr. 247; OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 17.05.2000 - 7 B 723/00 - BRS 63 Nr. 214).